BGBl. Nr. 281/1980
281. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
Bundesgesetz vom 18. Juni 1980, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei
Anmerkung, Zu Paragraph 63, Absatz 5, BDG 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 333)
Auf Berufsoffiziere, die unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zur Führung des Amtstitels "Generalmajor" oder der Verwendungsbezeichnung "Generalarzt" berechtigt waren, ist Paragraph 63, Absatz 5, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, daß diesen anläßlich der Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand an Stelle ihres Amtstitels oder ihrer Verwendungsbezeichnung auch der Amtstitel "Generalmajor" oder die Verwendungsbezeichnung "Generalarzt" verliehen werden kann.