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BGBl. Nr. 295/1980

kundgemacht 04.07.1980
295. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung des Grenzübertritts bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben samt Anlagen
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung des Grenzübertritts bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
Kundmachung BGBl. Nr. 295/1980× zu Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben neu
Art. 2neu

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