BGBl. Nr. 297/1980
297. Verordnung: Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für das Land Salzburg
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Juni 1980 über die Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für das Land Salzburg
Änderungen durch diese Kundmachung
Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
neu
Art. 1neu
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