Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 297/1980

kundgemacht 10.07.1980
297. Verordnung: Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für das Land Salzburg
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Juni 1980 über die Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für das Land Salzburg
Kundmachung BGBl. Nr. 297/1980× zu Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Änderungen durch diese Kundmachung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung neu