BGBl. Nr. 305/1980
305. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Dieser Vertrag ist auf die von den Gerichten der Vertragsstaaten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts gefällten Entscheidungen anzuwenden, mit Ausnahme von Entscheidungen in Konkursverfahren, in Ausgleichsverfahren oder in anderen gleichartigen Verfahren.