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BGBl. Nr. 314/1980

kundgemacht 18.07.1980 RIS↗
314. Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern samt Vorbehalten Österreichs
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ADOPTION VON KINDERN
Kundmachung BGBl. Nr. 314/1980× zu Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu
in Kraft ab 29.08.1980 · idF BGBl. Nr. 314/1980 Art. 16↗RIS↗

Artikel 16

Die Vertragsparteien behalten das Recht, Bestimmungen zu erlassen, die für das Adoptivkind günstiger sind.