BGBl. Nr. 320/1980
320. Bundesgesetz: Änderung des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Bundesgesetz vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3 § 12neu
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,, zu RGBl. Nr. 58 aus 1906,)
Paragraph 12,
Eine Stammeinlage, die am 1. Jänner 1981 nicht mehr als 1 000 S beträgt, kann nicht herabgesetzt werden; ihre Erhöhung auf jeden Betrag ist zulässig.