BGBl. Nr. 320/1980
320. Bundesgesetz: Änderung des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Bundesgesetz vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3 § 7neu
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,, zu RGBl. Nr. 58 aus 1906,)
Paragraph 7,
Werden die Beschlüsse gemäß Paragraph 3, oder Paragraph 4, rechtzeitig gefaßt, jedoch für nichtig erklärt oder wird eine rechtzeitig beantragte Eintragung des Beschlusses vom Gericht abgelehnt, so läuft eine Nachfrist von sechs Monaten nach rechtskräftiger Feststellung der Nichtigkeit oder ab rechtskräftiger Ablehnung der Eintragung.