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BGBl. Nr. 38/1980

kundgemacht 23.01.1980 RIS↗
38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Kundmachung BGBl. Nr. 38/1980× zu Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 22.12.1979 · idF BGBl. Nr. 38/1980 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

AUSBAU DER AUTOBAHNEN

Zielsetzung

Für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Landes Kärnten ist der beschleunigte Ausbau der Südautobahn zur Schaffung einer besseren Straßenverbindung mit der Bundeshauptstadt als Wirtschafts- und Behördenzentrum Österreichs von vordringlicher Bedeutung. Darüber hinaus bedarf es zur Milderung der Auswirkung der Randlage Kärntens in nächster Zeit unbedingt eines leistungsfähigen Anschlusses an das italienische Autobahnnetz und nach Fertigstellung des Karawankenstraßentunnels auch an das jugoslawische Straßennetz. Weiters kommt dem Zusammenschluß der Tauern Autobahn und der Süd Autobahn besondere Dringlichkeit zu.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, zusätzlich zu dem derzeit im Schnitt für Kärnten jährlich für den Autobahnbau bereitgestellten Betrag in den Jahren 1980 bis 1983 weitere Mittel von höchstens 400 Mill. S jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den raschen Ausbau der Süd Autobahn A 2 im Abschnitt Villach/Süd bis Staatsgrenze gegen Italien einschließlich des Abschnittes Zauchen-Untere Fellach (Nordumfahrung Villach) im Zuge der A 10 und für den Abschnitt Oberes Lavanttal (Twimberg) über Wolfsberg bis St. Andrä verwendet werden.

Die Zuweisung erfolgt unter der Voraussetzung, daß für diese Abschnitte baureife Projekte vorliegen und alle Behördenverfahren abgeschlossen sind, in der Höhe des tatsächlichen Bedarfes für die genannten Streckenabschnitte.