BGBl. Nr. 38/1980
38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel römisch vier
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Kärntner Landesregierung hinterlegt.
Geschehen in Wien, am 11. September 1979.