BGBl. Nr. 394/1980
394. Abänderung des Abs. 6 b) des Anhangs I des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Abänderung des Abs. 6 b) des Anhangs I des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Änderungen durch diese Kundmachung
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Anl. 1geändert
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