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BGBl. Nr. 396/1980

kundgemacht 05.09.1980
396. Verordnung: Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. August 1980 über die Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Kundmachung BGBl. Nr. 396/1980× zu Verordnung über die Schulzeit an Bundessportakademien

Änderungen durch diese Kundmachung

Verordnung über die Schulzeit an Bundessportakademien neu