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BGBl. Nr. 399/1980

kundgemacht 05.09.1980
399. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. Nr. 399/1980× zu Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit neu
Art. 2neu

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