Absatz eins,Zwei oder mehr Vertragsparteien eines mehrseitigen Vertrags können eine Übereinkunft schließen, um den Vertrag ausschließlich im Verhältnis zueinander zu modifizieren,
- Litera awenn die Möglichkeit einer solchen Modifikation in dem Vertrag vorgesehen ist oder
- Litera bwenn die betreffende Modifikation durch den Vertrag nicht verboten ist und
- Litera idie anderen Vertragsparteien in dem Genuß ihrer Rechte auf Grund des Vertrags oder in der Erfüllung ihrer Pflichten nicht beeinträchtigt und
- Sub-Litera, i, isich nicht auf eine Bestimmung bezieht, von der abzuweichen mit der vollen Verwirklichung von Ziel und Zweck des gesamten Vertrags unvereinbar ist.