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BGBl. Nr. 410/1980

kundgemacht 19.09.1980 RIS↗
410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
Verordnung des Bundeskanzlers vom 2. September 1980 über die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 410/1980× zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 20.09.1980 · idF BGBl. Nr. 410/1980 Art. 1↗RIS↗

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 30. November 1979, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, sowie des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 30. November 1979 über die Aufnahme einer Regel 85 a in die Ausführungsordnung hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.