BGBl. Nr. 428/1980
428. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich samt Anlage
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Dieses Abkommen findet nur auf Staatsbürger der Vertragsstaaten Anwendung.