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BGBl. Nr. 445/1980

kundgemacht 24.10.1980 RIS↗
445. Protokoll betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen samt Anhängen
PROTOKOLL betreffend die Abänderung des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen
Kundmachung BGBl. Nr. 445/1980× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Anhang neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 09.06.1980 · idF BGBl. Nr. 445/1980 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11

Für die Anwendung dieses Anhangs können die Gebiete der vertragschließenden Länder, die eine Zoll- oder Wirtschaftsunion bilden, als ein einziges Gebiet angesehen werden.