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BGBl. Nr. 445/1980

kundgemacht 24.10.1980 RIS↗
445. Protokoll betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen samt Anhängen
PROTOKOLL betreffend die Abänderung des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen
Kundmachung BGBl. Nr. 445/1980× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 09.06.1980 · idF BGBl. Nr. 445/1980 Art. 7↗RIS↗

Artikel römisch sieben

Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, wird die Regierung der Französischen Republik dessen Eintragung beim Sekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen veranlassen.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Gefertigten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Paris, am 30. November 1972 in französischer Sprache in einer einzigen Ausfertigung, die im Archiv der Regierung der Französischen Republik aufbewahrt bleibt, die gleichlautende Abschriften hievon den Regierungen aller Parteien des Abkommens von 1928 übermittelt.