BGBl. Nr. 526/1980
526. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über konsularische Beziehungen
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über konsularische Beziehungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
Der Empfangsstaat beschränkt in keiner Weise den Zutritt von Angehörigen des Entsendestaates zur konsularischen Vertretung.