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BGBl. Nr. 177/1981

kundgemacht 10.04.1981 RIS↗
177. Verordnung: Äußere Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorschriften für das Drogistengewerbe
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. März 1981 über die äußere Geschäftsbezeichnung und über Ausübungsvorschriften für das Drogistengewerbe
Kundmachung BGBl. Nr. 177/1981× zu Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorschriften Drogistengewerbe×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorschriften Drogistengewerbe neu § 0↗RIS↗