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BGBl. Nr. 237/1981

kundgemacht 22.05.1981
237. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); Differenzierte und günstigere Behandlung, Gegenseitigkeit und verstärkte Teilnahme der Entwicklungsländer; Erklärung betreffend Handelsmaßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz; Schutzmaßnahmen zu Entwicklungszwecken; Vereinbarung über Notifikationen, Konsultationen, Streitbeilegung und Überwachung samt Anhang
DIFFERENZIERTE UND GÜNSTIGERE BEHANDLUNG, GEGENSEITIGKEIT UND VERSTÄRKTE TEILNAHME DER ENTWICKLUNGSLÄNDER
Kundmachung BGBl. Nr. 237/1981× zu GATT - Entwicklungsländer - differenzierte Regelungen

Änderungen durch diese Kundmachung

GATT - Entwicklungsländer - differenzierte Regelungen neu