BGBl. Nr. 27/1981
27. Verordnung: Einbeziehung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) des Landes Vorarlberg und einiger weiterer Körperschaften in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 30. Dezember 1980 über die Einbeziehung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (des Feuerwehrverbandes) des Landes Vorarlberg und einiger weiterer Körperschaften in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
neu
§ 1neu
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