BGBl. Nr. 305/1981
305. Verordnung: Änderung mehrerer Verordnungen, mit denen Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe erlassen wurden
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vorn 2. Juni 1981, mit der mehrere Verordnungen, mit denen Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe erlassen wurden, geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel römisch fünf
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1981,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 533 aus 1976,)
Die Bestimmungen der Artikel römisch eins bis römisch vier Anmerkung, jeder Artikel der Sammelnovelle Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1981, ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf die Fälle der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden.