BGBl. Nr. 335/1981
335. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für gestrichene Druck- und Schreibpapiere und -pappen nicht mehr anzuwenden sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 3. Juli 1981, mit der festgelegt wird, daß begünstigte Zollsätze für gestrichene Druck- und Schreibpapiere und -pappen nicht mehr anzuwenden sind
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.