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BGBl. Nr. 335/1981

kundgemacht 21.07.1981
335. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für gestrichene Druck- und Schreibpapiere und -pappen nicht mehr anzuwenden sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 3. Juli 1981, mit der festgelegt wird, daß begünstigte Zollsätze für gestrichene Druck- und Schreibpapiere und -pappen nicht mehr anzuwenden sind
Kundmachung BGBl. Nr. 335/1981×

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