BGBl. Nr. 363/1981
363. Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation gemeinsamen Amtssitzbereich im Internationalen Zentrum Wien
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION ÜBER DEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION GEMEINSAMEN AMTSSITZBEREICH IM INTERNATIONALEN ZENTRUM WIEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO
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