BGBl. Nr. 434/1981
434. Verordnung: Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1981 über die Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
Änderungen durch diese Kundmachung
Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
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§ 1neu
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