BGBl. Nr. 492/1981
492. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Hoheneich, Gmünd und Großdietmanns
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Oktober 1981 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Hoheneich, Gmünd und Großdietmanns
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