BGBl. Nr. 86/1981
86. Verordnung: Führung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht sowie Teilung des Unterrichtes bei einzelnen Unterrichtsgegenständen in Schülergruppen
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. Jänner 1981 über die Führung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht sowie die Teilung des Unterrichtes bei einzelnen Unterrichtsgegenständen in Schülergruppen
Änderungen durch diese Kundmachung
Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung
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§ 4neu
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