BGBl. Nr. 89/1981
89. Verordnung: Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Feber 1981 über die Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete
Änderungen durch diese Kundmachung
Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete
neu
§ 2neu
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