BGBl. Nr. 127/1982
127. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen samt Anlage
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Änderungen durch diese Kundmachung
Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)
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§ 0↗RIS↗
Art. 15neu
Artikel 15
Wer Angehöriger eines Vertragsstaates im Sinne des Vertrages ist, bestimmt sich nach dem Recht dieses Vertragsstaates.