BGBl. Nr. 127/1982
127. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen samt Anlage
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Änderungen durch diese Kundmachung
Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16
Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.