BGBl. Nr. 218/1982
218. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Atomenergie-Organisation betreffend die Einräumung bestimmter zusätzlicher Privilegien an die Angestellten der Organisation
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Atomenergie-Organisation betreffend die Einräumung bestimmter zusätzlicher Privilegien an die Angestellten der Organisation
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche Privilegien für Angestellte (IAEO)
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Art. 1neu
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