BGBl. Nr. 23/1982
23. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES COMMONWEALTH DER BAHAMAS ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Im Sinne dieses Abkommens ist unter Reisepaß ein österreichischer gewöhnlicher Reisepaß, Dienstpaß und Diplomatenpaß beziehungsweise ein bahamischer gewöhnlicher Reisepaß, Offizialpaß und Diplomatenpaß zu verstehen.