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BGBl. Nr. 23/1982

kundgemacht 19.01.1982 RIS↗
23. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES COMMONWEALTH DER BAHAMAS ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
Kundmachung BGBl. Nr. 23/1982× zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.02.1982 · idF BGBl. Nr. 23/1982 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Im Sinne dieses Abkommens ist unter Reisepaß ein österreichischer gewöhnlicher Reisepaß, Dienstpaß und Diplomatenpaß beziehungsweise ein bahamischer gewöhnlicher Reisepaß, Offizialpaß und Diplomatenpaß zu verstehen.