BGBl. Nr. 246/1982
246. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Thailand über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES THAILAND ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Für die Zeit der Dienstverwendung der in den Artikeln 2 und 4 erwähnten Personen unterliegen die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder derselben Regelung wie die in den Artikeln 2 und 4 erwähnten Personen, sofern sie Inhaber gültiger thailändischer oder österreichischer Diplomaten- oder Dienstpässe sind.