BGBl. Nr. 268/1982
268. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 31 Ybbstal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Juni 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 31 Ybbstal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs
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