BGBl. Nr. 278/1982
278. Übereinkommen über die Eintragung von Binnenschiffen samt Protokollen und Erklärungen der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE EINTRAGUNG VON BINNENSCHIFFEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Die Rechtsordnung des Staates, in dem die Sicherungsbeschlagnahme bewilligt worden ist, bestimmt, in welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und binnen welcher Fristen der Antragsteller sein Recht gerichtlich geltend machen muß.