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BGBl. Nr. 278/1982

kundgemacht 23.06.1982 RIS↗
278. Übereinkommen über die Eintragung von Binnenschiffen samt Protokollen und Erklärungen der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE EINTRAGUNG VON BINNENSCHIFFEN
Kundmachung BGBl. Nr. 278/1982× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1) neu § 0↗RIS↗
Art. 18neu
in Kraft ab 24.06.1982 · idF BGBl. Nr. 278/1982 Art. 18↗RIS↗

Artikel 18

Nach der Rechtsordnung des Eintragungsstaates werden beurteilt

  1. Litera a
    die Voraussetzungen sowie die Art und Weise des etwaigen Erlöschens der in Artikel 11 aufgezählten Privilegien im Falle eines freiwilligen Verkaufs des Binnenschiffs;
  2. Litera b
    die Frage, auf welche Gegenstände sich die in Artikel 13 bezeichneten Privilegien erstrecken, sowie der Rang und das Erlöschen dieser Privilegien;
  3. Litera c
    alle anderen nicht durch das Protokoll geregelten Fragen, welche die in Artikel 11 oder in Artikel 13 bezeichneten Privilegien betreffen.