BGBl. Nr. 298/1982
298. Kundmachung: Die in Artikel 2 des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Portugals
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Juni 1982 betreffend die in Artikel 2 des Übereinkommens vom 26. September 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Portugals
Änderungen durch diese Kundmachung
Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung
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Anl. 1geändert
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