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BGBl. Nr. 298/1982

kundgemacht 30.06.1982
298. Kundmachung: Die in Artikel 2 des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Portugals
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Juni 1982 betreffend die in Artikel 2 des Übereinkommens vom 26. September 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Portugals
Kundmachung BGBl. Nr. 298/1982× zu Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung

Änderungen durch diese Kundmachung

Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung 1