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BGBl. Nr. 349/1982

kundgemacht 16.07.1982
349. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Bundesgesetz vom 29. Juni 1982 über die Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Kundmachung BGBl. Nr. 349/1982× zu Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile neu