Absatz eins,Die Ernennung einer Lehrers für Werkerziehung in die Verwendungsgruppe L 2b 1 kann frühestens mit Wirkung vom 1. September 1983 erfolgen, wenn dieser Lehrer die für diese Verwendungsgruppe vorgesehenen Erfordernisse ausschließlich nach Ziffer 26 Punkt 8, der Anlage 1 zum BDG 1979 erfüllt.
BGBl. Nr. 350/1982
350. Bundesgesetz: 39. Gehaltsgesetz-Novelle, Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 29. Juni 1982, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 (39. Gehaltsgesetz-Novelle), das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel römisch fünf
Anmerkung, Zu den Paragraphen 55 und 56 des Gehaltsgesetzes 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 54)
- Absatz 2,Wird ein im Absatz eins, angeführter Lehrer in die Verwendungsgruppe L 2b 1 ernannt, so gebührt ihm abweichend vom Paragraph 55, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956
- Ziffer einsfür die Zeit vom 1. September 1983 bis zum 30. April 1984 das für seine Gehaltsstufe maßgebende Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) der Verwendungsgruppe L 2b 1, vermindert um 60 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem für ihn in der Verwendungsgruppe L 2b 1 vorgesehenen Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) und dem Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage), das in der gleichen Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe L 3 vorgesehen ist;
- Ziffer 2für den Zeitraum vom 1. Mai 1984 bis zum 31. Dezember 1984 das für seine Gehaltsstufe vorgesehene Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) der Verwendungsgruppe L 2b 1, vermindert um 30 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem für ihn in der Verwendungsgruppe L 2b 1 vorgesehenen Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) und dem Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage), das in der gleichen Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe L 3 vorgesehen ist.