BGBl. Nr. 393/1982
393. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 30 Thayatal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 20. Juli 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 30 Thayatal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf
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