BGBl. Nr. 485/1982
485. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 22 Grestener Straße im Bereich der Marktgemeinde Ybbsitz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 20. September 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 22 Grestener Straße im Bereich der Marktgemeinde Ybbsitz
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