BGBl. Nr. 493/1982
493. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 217 Ottenschlager Straße im Bereich der Marktgemeinde Mühldorf
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 20. September 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 217 Ottenschlager Straße im Bereich der Marktgemeinde Mühldorf
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