BGBl. Nr. 52/1982
52. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinde Ybbsitz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Jänner 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 22 Grestener Straße im Bereich der Gemeinde Ybbsitz
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