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BGBl. Nr. 525/1982

kundgemacht 05.11.1982
525. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Regelung Nr. 15 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Verordnung des Bundeskanzlers vom 21. Oktober 1982 über die Kundmachung der Änderung der Regelung Nr. 15 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung BGBl. Nr. 525/1982×

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