BGBl. Nr. 527/1982
527. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) samt Anhängen und Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) samt Erklärung und Vorbehalten
ZUSATZPROTOKOLL ZU DEN GENFER ABKOMMEN VOM 12. AUGUST 1949 ÜBER DEN SCHUTZ DER OPFER INTERNATIONALER BEWAFFNETER KONFLIKTE (PROTOKOLL I)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
TEIL römisch fünf
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 19
Verbreitung
Dieses Protokoll wird so weit wie möglich verbreitet.