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BGBl. Nr. 538/1982

kundgemacht 19.11.1982
538. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Gemeinden Schwechat und Fischamend
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. November 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 9 Preßburger Straße im Bereich der Gemeinden Schwechat und Fischamend
Kundmachung BGBl. Nr. 538/1982×

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