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BGBl. Nr. 54/1982

kundgemacht 11.02.1982
54. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 28 Puchenstubener Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Jänner 1982 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 28 Puchenstubener Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz
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