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BGBl. Nr. 57/1982

kundgemacht 11.02.1982
57. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Strassen
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. Jänner 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Strassen
Kundmachung BGBl. Nr. 57/1982×

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